Wer übernimmt die Ausbildung im Betrieb?

Wer kann im Betrieb Lehrlinge ausbilden?

Für die Ausbildung der Lehrlinge ist der Ausbilder zuständig. Dies ist entweder der Geschäftsführer oder ein vom Geschäftsführer bestimmter Mitarbeiter. Der Ausbilder muss über eine entsprechende Ausbilderqualifikation verfügen.

  • Worin besteht die Ausbilderqualifikation?
  • Die Ausbilderqualifikation umfasst neben fachlichem Know-how auch berufspädagogisches sowie rechtliches Know-how.

Wie werde ich Ausbilder?

Ausbilder werden ist ganz leicht! Sie müssen lediglich die Ausbilderqualifikation erwerben. Dafür stehen Ihnen zwei Möglichkeiten offen:

Erste Möglichkeit: Absolvierung eines Ausbilderkurses

Dieser Kurs umfasst zumindest 40 Unterrichtseinheiten und schließt mit einem Fachgespräch ab. Ausbilderkurse werden von den Wirtschaftsförderungsinstituten der Wirtschaftskammer (WIFI) und den Berufsförderungsinstituten (bfi) angeboten. Je nach Bundesland und Kursanbieter betragen die Kosten ca. EUR 240,-- bis 440,-- (Stand Jänner 2008).

Zweite Möglichkeit: Ablegung der Ausbilderprüfung

Diese kann im Rahmen der Meister- oder Befähigungsprüfung oder als eigene Prüfung abgelegt werden. Vorbereitungskurse für diese Prüfung werden von den Wirtschaftsförderungsinstituten der Wirtschaftskammer (WIFI) und den Berufsförderungsinstituten (bfi) angeboten. Die Prüfungsgebühren für die Ausbilderprüfung liegen je nach Bundesland bei EUR 82 bzw. 92 (Stand Jänner 2008).

Es gibt noch eine weitere Möglichkeit!

Viele Prüfungen und Ausbildungen ersetzen die Ausbilderprüfung bzw. den Ausbilderkurs. Welche Prüfungen und Ausbildungen der Ausbildungsprüfung bzw. dem Ausbilderkurs gleichgehalten sind entnehmen Sie bitte dem Bildungsportal der Wirtschaftskammer Österreichs.