Welche Förderungen gibt es für die für die Ausbildung von Lehrlingen ?

Im Rahmen des „Jugendbeschäftigungspakets“ wird ab 1. Juli 2008 ein neues Fördersystem für Lehrstellen eingeführt, das viel breiter angelegt ist als bisherige Fördermöglichkeiten.

Informationen zum neuen Fördersystem finden Sie hier Anfang Juli.

Derzeitige Förderungen:

  • Jeder Lehrbetrieb bekommt 1.000 Euro Ausbildungsbonuspro Kalenderjahr für jeden Lehrling.Mit diesem Betrag werden den Betrieben die durchschnittlichen Lohnkosten für die Lehrlinge während der Berufsschulzeit ersetzt. Die Prämie wird vom Finanzamt dem Abgabenkonto des Betriebes gut geschrieben.
  • In den ersten beiden Lehrjahren entfallen die Beiträge zur Krankenversicherung.
  • Während der gesamten Lehrzeit entfallen die Beiträge zur Unfallversicherung.
  • Für innerbetriebliche und externe Aus- und Fortbildungsmaßnahmen kann ein Bildungsfreibetrag von 20 % der Aufwendungen geltend gemacht werden.
  • Die „Blum-Prämie“ fördert Unternehmen, die zusätzliche Lehrlinge aufnehmen. Jede zusätzliche Lehrstelle wird dabei nach Lehrjahren gestaffelt zwischen 100 und 400 Euro monatlich gefördert. Das Projekt ist befristet eingerichtet.
Das AMS fördert unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls die Ausbildung von Jugendlichen und Erwachsenen durch einen pauschalierten Kostenzuschuss. Sie erhalten die Lehrstellenförderung des AMS zB wenn Sie Mädchen in Berufen mit geringem Frauenanteil oder Jugendliche, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind ausbilden.